Neue Wettanbieter in Österreich 2026

Updated Oktober 2026
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Stand: 30. Oktober 2026 · geprüft gegen die Bewilligungs­nachweise der Anbieter und die Wettgebühr-Regelung seit 1. April 2025.

Ein hell erleuchtetes Ladenlokal ohne Beschriftung an einer Straßenecke bei Dämmerung, das Rollo ist halb geöffnet, niemand ist zu sehen.
Tipico schloss die Übernahme von Admiral Österreich (Atlas Group GmbH) von Novomatic Anfang September 2025 ab und muss 20 Wettshops in Österreich verkaufen.

Sportwetten in Österreich sind eine Land­sache. Wer hier wetten will, merkt das spätestens, wenn er die Webseite eines neuen Anbieters öffnet und unten im Impressum nach einer Bewilligung sucht: mal steht ein Bundesland, mal Malta, mal gar nichts. Daraus ergibt sich, was diese Seite leistet und was nicht. Sie listet zehn Anbieter nebeneinander, hält fest, wer welche Bewilligung nennt, was die Wettgebühr von 5 % mit dem Gewinn macht und welche Bonus­bedingungen in den Kleingedruckten stehen. Sie sortiert nicht in „seriös“ und „unseriös“ – sie legt offen, wer unter welcher Aufsicht spielt und was das in Euro heißt.

Rechtslage: Warum eine Bewilligung in Österreich nie „die eine“ ist

Die österreichische Sportwetten-Landschaft hat kein Bundes­register. Das Glücksspiel­gesetz (GSpG) regelt Lotterien und Casinos, nicht aber die klassische Sportwette: Der Verwaltungs­gerichts­hof hat sie mit Erkenntnis vom 2. Juli 2015 (Ro 2015/16/0019) als Geschicklichkeits­spiel außerhalb des GSpG eingestuft. Die Folge ist ein Flickenteppich aus neun Landes­gesetzen, von denen jedes seine eigene Bewilligung vergibt und seine eigenen Einsatz­grenzen und Live-Wetten-Regeln kennt.

Ein Notizbuch mit handschriftlichen Notizen und ein Kugelschreiber liegen auf einem Schreibtisch neben einer Tasse, Blick schräg von oben.
Rechtsgrundlage für tipp3-Sportwetten über Portal und App ist das NÖ Wettgesetz vom 27.05.2020 (LGBl. Nr. 58/2020); die Bewilligung erteilte die NÖ Landesregierung.

In Nieder­österreich gilt das NÖ Wettgesetz vom 27. Mai 2020 (LGBl. Nr. 58/2020), in Ober­österreich das Oö. Wettgesetz, in Wien das Wiener Wettengesetz (LGBl. Nr. 26/2016) und in Tirol das Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz. Jede Landes­regierung entscheidet selbst, wem sie eine Bewilligung erteilt. Eine nationale Liste der lizenzierten Buchmacher gibt es nicht – wer wissen will, ob ein Anbieter eine Bewilligung hat, muss sie im Impressum suchen oder bei der zuständigen Landes­regierung nachfragen.

Für Online-Wetten hat der VwGH am 9. April 2026 (Ra 2025/02/0037) bestätigt, dass die Bewilligung an den Ort geknüpft ist, von dem aus der Anbieter die Daten bereitstellt. Ein Anbieter mit Server in Malta unterliegt damit nicht dem NÖ Wettgesetz, auch wenn er österreichische Kunden bedient. Daraus folgt die heikle Lage: Eine ausländische Lizenz aus Malta, Gibraltar oder Curaçao ersetzt keine österreichische Bewilligung. Sie ist keine illegale Variante einer österreichischen – sie ist schlicht ein anderes Regime.

Was darf gewettet werden? Sportereignisse, und in Wien, Ober­österreich und Nieder­österreich jeweils mit Einschränkungen, die sich nicht decken: Wien erlaubt Live-Wetten nur auf Zwischen- oder Endergebnisse, Ober­österreich auf numerische Zwischenstände, Torschützen oder den nächsten Treffer, Nieder­österreich hat dazu keine veröffentlichte Linie. Auf Politik oder TV-Shows darf in der Regel nicht gewettet werden. Virtuelle Rennen sind Glücksspiel und fallen nicht unter die Landes­gesetze. Zu Esports schweigen die Quellen – es ist nicht etabliert, ob ein Anbieter dafür eine Bewilligung erhalten kann.

Einsatz­grenzen: Ober­österreich und Nieder­österreich deckeln den Einsatz pro Wette auf 500 €, Wien auf 50 € an terminal­ähnlichen Annahme­stellen ohne Counter. Für online platzierte Wetten fehlt in den meisten Landes­gesetzen eine analoge Obergrenze. Was ein Anbieter darüber hinaus als Limit setzt, ist seine eigene Entscheidung.

Spielerschutz: Das Mindest­alter liegt bei 18 Jahren, in Wien und Ober­österreich gesetzlich verankert, bei anderen Anbietern in den AGB genannt. Eine Selbstsperre gibt es je Bundesland und je Anbieter – kein zentrales Register. Wien hebt eine Sperre frühestens nach zwei Jahren auf. Einen bundesweiten Sperr- oder Limit­register für Sportwetten existiert nicht. Die Glücksspiel­reform 2026 (Stand 14. Oktober 2026: im Gesetz­gebungs­verfahren) sieht Sperr- und Limit­register für das GSpG vor – Sportwetten sind darin nicht eingeschlossen.

Hilfe für Spieler: Die Plattform Playsponsible.at bündelt Informationen zu Spielerschutz, Limits und Sperren. Sie ist die offene Anlaufstelle, wenn ein Anbieter kein eindeutiges Verfahren anbietet.

Spielerschutz: Was neue Marken anders machen – und was nicht

Ein neuer Anbieter, der gerade den österreichischen Markt betritt, übernimmt das Schutz­niveau, das die jeweilige Landes­regierung vorschreibt – oder er geht darüber hinaus, was selten vorkommt. In den meisten Fällen übernimmt er den Standard, den sein Lizenz­regime mitbringt. Wer aus Malta oder Curaçao heraus operiert, fällt nicht unter die österreichischen Spielerschutz­regeln. Die Frage „Sperre ich mich dort, gilt das auch bei anderen Marken?“ bekommt dann eine klare Antwort: nein, jede Marke sperrt für sich.

Ein Fußball liegt auf einem Rasenplatz, im Hintergrund eine ferne Tribüne im Morgendunst, Tau glänzt im Gras.
tipp3 nimmt Wetten über rund 3300 Trafiken und Annahmestellen, über die Trafik-App und online an; die Österreichische Sportwetten Gesellschaft wurde im April 2000 gegründet.

Bei tipp3 etwa dauert eine Spielpause 1, 3 oder 6 Monate, das Guthaben bleibt auf dem Konto. Eine Selbstsperre wird auf 1, 2 oder 3 Jahre angesetzt, das Guthaben wird auf das verknüpfte Bank­konto überwiesen. Beide Sperren sind nach Beginn nicht mehr aufhebbar. Bei win2day gilt ein Einzahlungs­limit von 250 € pro Woche (Freitag bis Donnerstag) bis zum Alter von 26 Jahren, ab 26 Jahren sind es 1.680 € pro Kalender­monat – auf Antrag individuell erhöhbar, Gewinne zählen nicht zum Limit. Beide Anbieter nennen ihre Bewilligung im Impressum und tragen damit auch die Auflagen des jeweiligen Landes­gesetzes.

Bei Marken ohne österreichische Bewilligung sieht es anders aus. Die Selbstsperre funktioniert nur im eigenen Kunden­kreis, die Limit­systeme sind die des Lizenz­regimes – und die Beschwerde­wege laufen über die ausländische Aufsichts­behörde, nicht über eine österreichische Stelle. Wer bei einer ausländischen Marke spielt, hat damit kein Äquivalent zum österreichischen Spielerschutz.

Für Spieler mit kleinem Budget heißt das: Die Anbieter mit Land-Bewilligung sind die einzigen, bei denen das österreichische Limit­system überhaupt greift. Wer ausländische Anbieter nutzt, sollte sich die Limit­funktionen im eigenen Konto ansehen – sie sind freiwillig und nicht standardisiert.

Willkommens­boni: Was Grat wetten wirklich wert sind

Ein neuer Anbieter lockt mit großen Zahlen. „100 % Bonus“ steht dann über der ersten Einzahlung, eine „Gratiswette“ winkt ohne Einzahlung, „risikofreie“ Wetten versprechen Sicherheit. Dahinter arbeiten vier Bausteine: Umsatz­vorgaben, Mindest­quoten, Fristen und Gewinn­deckel. Wer die Begriffe sortiert, kann Angebote vergleichen, ohne sich von großen Zahlen blenden zu lassen.

Die Umsatz­vorgabe sagt, wie oft der Bonus oder der Bonus plus Einzahlung durchgespielt werden muss, bevor eine Auszahlung möglich ist. Ein 100-€-Bonus mit 5-facher Umsetzung verlangt 500 € Wettumsatz. Bei 10-facher Umsetzung sind es 1.000 €. Wer mit kleineren Wetten spielt, braucht mehr Wetten, wer mit größeren spielt, weniger. Die Mindest­quote legt fest, welche Wetten zählen: Eine Quote von 1,80 zählt mehr als eine Quote von 1,20, weil sie das Risiko erhöht. Kombi­wetten mit mehreren Beinen können die Umsatz­vorgabe schneller erfüllen, aber jede Einzel­auswahl muss die Mindest­quote erreichen.

Fristen bestimmen, wie lange der Spieler Zeit hat. 30 Tage sind üblich, manche Anbieter setzen 7 oder 14 Tage. Wer in der Frist den Umsatz nicht schafft, verliert Bonus und oft auch die Gewinne daraus. Der Gewinn­deckel begrenzt, wie viel vom Bonus am Ende ausgezahlt wird – bei einer Gratiswette, deren Einsatz nicht zurück­gezahlt wird, ist das ein anderes Modell als bei einem Cash-Bonus.

Eine typische Rechnung zeigt, wie viel vom Bonus unter realistischen Annahmen übrig bleibt. Bei einer 10-€-Gratiswette zu Quote 3,00 auf einem Markt mit 95 % Auszahlungs­quote (5 % Marge) liegt der Wert bei 10 € × (3,00 − 1) ÷ 3,00 × 0,95 ≈ 6,33 €. Das ist der Erwartungs­wert, kein garantierter Gewinn. Wer die Wette verliert, ist den Einsatz los; wer gewinnt, bekommt den Gewinn ausgezahlt, aber den 10-€-Einsatz nicht zurück. Wer das nicht weiß, überschätzt den Wert der Gratiswette um 33 %.

Kombi­wetten multiplizieren die Quoten: Drei Beine zu 1,80, 2,10 und 1,95 ergeben eine Gesamt­quote von etwa 7,37. Der Einsatz von 10 € bringt bei einem Treffer 73,70 € zurück, der Reingewinn liegt bei 63,70 €. Bei einer Vierer-Kombi steigt die Quote, aber jedes zusätzliche Bein erhöht die Wahrschein­lichkeit, dass ein Bein verliert. Die Auszahlungs­quote des Marktes sinkt, je mehr Beine kombiniert werden, weil der Buchmacher die Marge auf jedes Bein aufschlägt.

Was „risikofrei“ wirklich heißt: Wird der Einsatz bei Verlust als Gratiswette zurück­erstattet, ist das keine Geldrückgabe. Die Gratiswette unterliegt eigenen Bedingungen – Mindest­quote, Frist, oft ein Gewinn­deckel. Wer die Erstattung als Cash erwartet und dann eine Gratiswette mit 5-facher Umsetzung bekommt, hat den Marketing-Schein und die Realität verwechselt.

Wer neue Anbieter mit etablierten vergleicht, sollte sich fragen: Wie viel muss ich umsetzen, in welcher Frist, mit welcher Mindest­quote? Die Antwort steht in den AGB. Der Blick dorthin kostet fünf Minuten und trennt kalkulierbare Angebote von leeren Versprechen.

Zahlungen und Auszahlung: Was neue Anbieter anbieten und was sie verschweigen

Die Zahlungs­abwicklung trennt seriöse Anbieter von solchen, die nur schnell Kunden an Land ziehen wollen. Bei neuen Marken gilt: Wer bei Ein- und Auszahlung dieselben Methoden anbietet, wer Auszahlungen ohne unnötige Warte­zeiten abwickelt und wer keine versteckten Gebühren verlangt, ist einen Blick wert. Wer nur Kreditkarte und Bank­überweisung nimmt und Auszahlungen an Bedingungen knüpft, die in den AGB stehen, ist es weniger.

E-Wallets wie PayPal, Skrill oder Neteller sind bei neuen Marken keine Selbst­verständlichkeit. PayPal verlangt von Buchmachern eine Lizenz im eigenen Angebots­gebiet – Anbieter mit rein ausländischer Lizenz haben oft keinen PayPal-Zugang. Kreditkarten (Visa, Mastercard) funktionieren fast überall, aber Auszahlungen auf Kreditkarten können 3 bis 5 Werktage dauern. Bank­überweisung ist Standard, in beiden Richtungen, und braucht 1 bis 3 Werktage. Prepaid-Methoden wie Paysafecard funktionieren für Einzahlungen, nicht für Auszahlungen.

Gebühren: Die meisten Anbieter werben mit „gebührenfreien“ Ein- und Auszahlungen. In der Praxis fällt eine Gebühr an, wenn der Betrag zu klein ist (Mindest­auszahlung 10–20 €), wenn die Methode eine eigene Marge hat (einige E-Wallets) oder wenn der Spieler eine Währungs­umrechnung verlangt. Wer auf den Euro setzt, vermeidet Umrechnungs­kosten.

Auszahlungs­dauer: E-Wallets sind am schnellsten, oft innerhalb von 24 Stunden. Kreditkarten brauchen 1 bis 5 Werktage, Bank­überweisungen 1 bis 3 Werktage. Bei neuen Marken, deren Compliance noch nicht eingespielt ist, verlängert sich die erste Auszahlung oft um zusätzliche Tage, weil die Identitäts­prüfung läuft. Das ist kein Betrugs­verdacht, sondern Standard.

Identitäts­prüfung: Vor der ersten Auszahlung verlangt jeder seriöse Anbieter einen Lichtbild­ausweis und eine Adress­bestätigung. Das dauert beim ersten Mal 24 bis 48 Stunden. Wer die Unterlagen schon vor der Anmeldung bereitlegt, spart sich diese Warte­zeit. Wer sie nicht liefert, bekommt keine Auszahlung – unabhängig von Bonus­bedingungen und Spiel­verlauf.

Wettgebühr: Seit dem 1. April 2025 unterliegen alle Einsätze auf Sportwetten in Österreich einer Gebühr von 5 % (§ 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG, geändert durch BGBl. I Nr. 7/2025; vorher 2 % seit 1. Oktober 2005). Die Gebühr ist vom Anbieter geschuldet, nicht vom Spieler. tipp3 etwa trägt die Gebühr bei verlorenen Wetten selbst und zieht sie bei gewonnenen Wetten vom Gewinn ab. Ob und wie ein Anbieter die Gebühr weitergibt, steht in dessen AGB – sie kann in den Quoten stecken, vom Gewinn abgezogen oder vom Anbieter getragen werden. Eine bezahlte Wettgebühr ist kein Nachweis für eine österreichische Bewilligung.

Neue Buchmacher in Österreich: Wer 2026 frisch am Markt ist

Ein „neuer“ Anbieter ist in Österreich keine feststehende Kategorie. Manche Marken sind seit Jahrzehnten im Land, haben aber den Marken­auftritt gewechselt – Merkur Bets etwa firmierte bis Juni 2025 als Cashpoint. Andere Marken sind tatsächlich neu im österreichischen Markt, manche international schon länger aktiv, manche in einem Rechts­gebiet lizenziert, in einem anderen nicht. Die Liste unten trennt diese Fälle.

Was eine Bewilligung im österreichischen Sinne ist: ein Verwaltungs­akt einer Landes­regierung, gestützt auf ein Landes­wett­gesetz, mit Bescheid und Akten­zahl. Was sie nicht ist: eine Lizenz aus Malta, Gibraltar oder Curaçao. Diese Lizenzen gelten im ausstellenden Land und sind keine österreichischen Bewilligungen. Die Frage „Ist Anbieter X legal?“ bekommt damit zwei Antworten: Unter österreichischem Recht nicht durch eine Bewilligung gedeckt, im jeweiligen Lizenz­land aber durchaus reguliert.

Die Konsequenz für Spieler: Anbieter mit Land-Bewilligung fallen unter das jeweilige Landes­recht (Einsatz­grenzen, Live-Wetten-Regeln, Spielerschutz). Anbieter ohne österreichische Bewilligung unterliegen den Regeln ihres Lizenz­landes. Beide Gruppen sind am Markt, beide werden in der Folge verglichen, aber sie werden nicht gleichgesetzt.

Bevor ein Anbieter in die engere Wahl kommt, sind vier Punkte zu prüfen: Bewilligung (welches Land, welche Akten­zahl, in den AGB oder im Impressum), Zahlungs­wege (E-Wallet, Kreditkarte, Bank­überweisung – und in welcher Frist ausgezahlt), Bonus­bedingungen (Umsatz, Mindest­quote, Frist, Gewinn­deckel) und Spielerschutz (Selbstsperre, Limit­system, Alters­prüfung). Wer auf einen dieser Punkte keine Antwort findet, sollte vorsichtig sein.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Die folgende Tabelle hält fest, wer welche Bewilligung nennt, in welcher Rechts­ordnung der Anbieter sitzt und welche Lizenz die Marke selbst angibt. Sie ist eine Bestands­aufnahme, keine Empfehlung.

Anbieter Österreichische Bewilligung Lizenz oder Sitz laut Anbieter
tipp3 Bewilligung der NÖ Landesregierung (NÖ Wettgesetz, Bescheid 10.12.2020, IVW1-Wett-47/001-2020) Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H., Wien
win2day Bewilligung der NÖ Landesregierung (NÖ Wettgesetz, Bescheid 10.12.2020, IVW1-Wett-47/001-2020) Österreichische Lotterien Gesellschaft mbH
Starsportwetten Bewilligung laut Google-Play-Beschreibung (Bescheid 8. März 2022, Land und Akten­zahl nicht veröffentlicht) Star Sportwetten GmbH
Admiral Bewilligung der OÖ Landesregierung nach dem Oö. Wettgesetz ADMIRAL Sportwetten GmbH, Gumpolds­kirchen
Vierklee Bewilligung der Tiroler Landesregierung (Zl. IIa.10.065/144-0) Vierklee Wettbüro GmbH
Merkur Bets Bewilligung laut Eigenangabe, Land und Akten­zahl nicht veröffentlicht Merkur Group (vormals Cashpoint, Gerasdorf bei Wien)
Lottoland Keine österreichische Bewilligung im Impressum MGA (Malta); Lottoland Limited, Gibraltar
bet-at-home Keine österreichische Bewilligung in der Quelle MGA (Malta); bet-at-home Holding Ltd., Mosta (Malta)
Spinsino Keine österreichische Bewilligung; die Seite ist auf den mexikanischen Markt ausgerichtet Curaçao (Lizenz OGL/2024/677/0722); Paloma Media B.V.
888sport Keine österreichische Bewilligung in der Quelle Gibraltar (Evoke plc, ehemals 888 Holdings)

Was die Tabelle nicht zeigt: Wie gut die Quoten sind, wie schnell ausgezahlt wird, wie die Bonus­bedingungen im Detail aussehen. Diese Punkte sind von Anbieter zu Anbieter und von Sport zu Sport verschieden und ändern sich mit dem Spiel­plan. Die folgende Einzel­betrachtung ergänzt die Tabelle, wo die Quelle es hergibt.

tipp3

tipp3 ist die Sportwetten-Marke der Österreichischen Sportwetten Gesellschaft, gegründet im April 2000, der erste Wett­schein datiert vom 24. August 2001. Die Marke nimmt Wetten über rund 3.300 Trafiken und Annahme­stellen, über die Trafik-App und online entgegen – damit ist tipp3 in Österreich flächen­deckend präsent, auch in Regionen ohne Wett­büro. Die Bewilligung der NÖ Landes­regierung vom 10. Dezember 2020 (Akten­zahl IVW1-Wett-47/001-2020) stützt sich auf das NÖ Wettgesetz vom 27. Mai 2020 (LGBl. Nr. 58/2020). Bei der Wettgebühr trägt tipp3 den 5-Prozent-Anteil bei verlorenen Wetten selbst; bei gewonnenen Wetten werden 5 % vom Gewinn abgezogen.

Spielerschutz: Eine Spielpause ist für 1, 3 oder 6 Monate möglich, das Guthaben bleibt auf dem Konto. Eine Selbstsperre wird auf 1, 2 oder 3 Jahre angesetzt, das Guthaben wird auf das verknüpfte Bank­konto überwiesen. Beide Sperren sind nach Beginn nicht aufhebbar. Wer ein belegtes Sperr­verfahren und eine klare österreichische Rechtsgrundlage bevorzugt, findet bei tipp3 das passende System.

win2day

win2day wird von der Österreichischen Lotterien Gesellschaft betrieben, das Sportwetten-Angebot beruht auf einer Bewilligung der NÖ Landes­regierung (derselbe Bescheid wie bei tipp3). Die Sportwetten fallen damit nicht unter das Glücksspiel­gesetz und stehen nicht unter der Aufsicht des BMF oder Finanzamts Österreich – ein deutlicher Unter­schied zu den Lotterie- und Casino-Spielen auf win2day, die unter der bundes­weiten GSpG-Konzession laufen.

Einzahlungs­limit: Bis zum Alter von 26 Jahren maximal 250 € pro Woche (Freitag bis Donnerstag), ab 26 Jahren maximal 1.680 € pro Kalender­monat, auf Antrag individuell erhöhbar. Gewinne zählen nicht zum Limit. Wer mit kleineren Einsätzen spielt und ein verbindliches Wochen- oder Monats­limit sucht, findet hier ein System, das nicht jedes andere Bundesland vorsieht.

Starsportwetten

Starsportwetten nennt in der Google-Play-Beschreibung einen Bescheid vom 8. März 2022, mit dem der Starbet24 GmbH die behördliche Bewilligung zur Durchführung von Sportwetten im Internet und in stationären Spiel­stätten erteilt wurde. Das Bundesland und die Akten­zahl sind in der Beschreibung nicht angeführt. Die Quelle ist die App-Store-Beschreibung, nicht die Website der zuständigen Landes­regierung – wer genau prüfen will, muss beim zuständigen Amt nachfragen.

Für Spieler, die eine österreichische Bewilligung erwarten, ohne sich auf ein bestimmtes Bundesland festzulegen, ist Starsportwetten eine Option. Wer das Bewilligungs­land kennen muss, sollte direkt beim Anbieter nachfragen oder die Website der zuständigen Landes­regierung prüfen.

Admiral

Admiral Sportwetten gehört(e) zur Novomatic-Gruppe, gegründet von Walter Grubmüller, an der Wiener Börse notiert von 2001 bis 2006. Die Marke wird in Österreich von der ADMIRAL Sportwetten GmbH mit Sitz in Gumpolds­kirchen betrieben, die Bewilligung kommt von der OÖ Landes­regierung nach dem Oö. Wettgesetz. Anfang September 2025 schloss Tipico die Übernahme von Admiral Österreich (Atlas Group GmbH) von Novomatic ab – die Bundes­wettbewerbs­behörde genehmigte unter Auflagen, 20 Wett­shops in Österreich müssen verkauft werden. Die verbleibenden Tipico-Shops werden unter der Marke Admiral betrieben, Tipico fungiert als Technologie­partner.

Die Übernahme verändert den Marktauftritt, nicht die Bewilligungs­lage. Admiral bleibt ein österreichisch bewilligter Anbieter, nun im Verbund mit Tipico. Für Spieler, die einen Anbieter mit stationären Shops und Online-Angebot suchen, ist Admiral weiterhin erreichbar.

Vierklee

Vierklee nennt im Impressum die Buchmacher­lizenz IIa.10.065/144-0 des Amtes der Tiroler Landes­regierung, anwendbare Rechts­vorschrift ist das Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz. Damit ist Vierklee einer der wenigen Anbieter, die ihre Akten­zahl offen nennen. Für Spieler, denen die Nachprüf­barkeit wichtig ist, ist das ein Vorteil: Die Akten­zahl lässt sich beim Amt der Tiroler Landes­regierung anfragen.

Die Marke richtet sich an Spieler in Westösterreich und im Alpen­raum, das Online-Angebot ist auch außerhalb Tirols erreichbar. Die Quoten und das Wett­programm sind in den Quellen nicht im Detail erfasst – wer ein bestimmtes Spiel sucht, prüft das Wett­programm direkt.

Merkur Bets

Die österreichische Sportwetten-Sparte der Merkur Group, früher Cashpoint Sportwetten mit Sitz in Gerasdorf bei Wien, tritt seit Juni 2025 unter der Marke Merkur Bets auf. Das Unternehmen wurde 1996 gegründet, die Umbenennung betrifft den Marken­auftritt, nicht die Rechts­struktur. Die österreichische Bewilligung wird in den Quellen genannt, Land und Akten­zahl sind in der Quelle nicht im Detail veröffentlicht. Merkur Bets führt damit die Tradition des Vorgängers fort, während die Bewilligungs­lage bei dieser Marke noch in Klärung ist.

Lottoland

Lottoland Limited hat den Sitz in Gibraltar (Ocean Village Marina), wurde im Mai 2013 von David Rosen gegründet und bietet Wetten auf mehr als 30 Lotterie­ziehungen. Eine österreichische Bewilligung nennt die Quelle nicht. Lizenz ist die MGA (Malta). Damit ist Lottoland kein österreichisch bewilligter Anbieter, sondern ein internationaler Lotterie-Broker, der auch in Österreich erreichbar ist. Die Rechts­lage ausländisch lizenzierter Sportwetten ist, wie oben dargelegt, nicht eindeutig – ein Verfahren gegen einen ausländischen Anbieter ist denkbar, eine verlässliche Auskunft über die Rechts­position nicht.

bet-at-home

bet-at-home wurde im Dezember 1999 in Wels (Oberösterreich) von Jochen Dickinger und Franz Ömer gegründet, die Website ging im März 2000 online. Heute hat die bet-at-home AG ihren Sitz in Düsseldorf, die internationalen Lizenzen werden über die bet-at-home Holding Ltd. in Mosta (Malta) gehalten. Eine österreichische Landes­bewilligung nennt die Quelle nicht. Für Spieler, die einen Anbieter mit österreichischer Gründungs­geschichte suchen, ist bet-at-home bekannt – die österreichische Bewilligungs­lage bleibt offen.

Spinsino

Spinsino ist eine internationale Marke, deren Seite bei Abruf als mexikanisches Angebot aufgebaut ist (spanische Texte, Zahlungsarten OXXO, SPEI, Mercado Pago und CoDi). Eine deutsche oder österreichische Version wurde nicht gefunden. Die Lizenz läuft über die Curaçao Gaming Authority (Lizenznummer OGL/2024/677/0722), Betreiber ist die Paloma Media B.V. Eine österreichische Bewilligung gibt es nicht. Für österreichische Spieler ist Spinsino nur eingeschränkt erreichbar – Sprache, Zahlungs­methoden und Lizenz passen nicht zum österreichischen Markt.

888sport

888sport gehört zur Evoke plc (früher 888 Holdings Limited), die ihren Hauptsitz in Gibraltar hat, an der London Stock Exchange unter dem Kürzel EVOK notiert ist und unter einer Glücksspiel­lizenz der Regierung von Gibraltar arbeitet. Eine österreichische Bewilligung nennt die Quelle nicht. Damit ist 888sport ein internationaler Anbieter mit Gibraltar-Lizenz, in Österreich ohne Land-Bewilligung erreichbar. Die Spielerschutz­regeln sind die des Gibraltar-Regelwerks, nicht die österreichischen Landes­gesetze.

Überblick: Wie sich die zehn Anbieter einordnen

Von den zehn gelisteten Anbietern nennen sechs eine österreichische Bewilligung: tipp3, win2day, Starsportwetten, Admiral, Vierklee und Merkur Bets. Bei tipp3, win2day und Vierklee sind Land und Akten­zahl in der Quelle nachprüfbar dokumentiert. Bei Starsportwetten, Admiral und Merkur Bets ist die Bewilligung behauptet, aber nicht in jedem Fall mit Akten­zahl belegt – ein Spieler, der es genau wissen will, fragt beim Anbieter oder beim zuständigen Amt nach.

Vier Anbieter haben keine österreichische Bewilligung: Lottoland (Malta), bet-at-home (Malta), Spinsino (Curaçao, mit mexikanisch ausgerichteter Seite) und 888sport (Gibraltar). Diese Anbieter unterliegen den Regeln ihres Lizenz­landes, nicht den österreichischen Landes­gesetzen. Sie sind in Österreich erreichbar, weil das Internet grenz­überschreitend ist – ein österreichischer Anbieter sind sie nicht.

Was die Unterscheidung praktisch bedeutet: Wer Wert auf eine österreichische Bewilligung legt, hat mit tipp3, win2day, Starsportwetten, Admiral, Vierklee und Merkur Bets sechs Optionen. Wer ausländische Lizenzen akzeptiert und dort die Vorteile sieht (häufig breiteres Wett­programm, andere Quotenstruktur, andere Zahlungs­wege), findet vier weitere Anbieter. Beide Gruppen sind am Markt, beide werden hier genannt – die Entscheidung liegt beim Spieler, gestützt auf die Bewilligungs­lage und die eigenen Prioritäten.

Dass es keine nationale Liste gibt, ist kein Versäumnis der Anbieter, sondern Folge der föderalen Struktur. Wer eine Bewilligung in zwei Bundesländern hält, müsste in beiden Registern auftauchen; in der Praxis gibt es kein zentrales Register, das diese Listen zusammenführt. Das Impressum jedes Anbieters bleibt damit die erste Anlaufstelle.

Wie die Wettgebühr von 5 % den Gewinn schmälert

Seit dem 1. April 2025 unterliegen alle Einsätze auf Sportwetten in Österreich einer Wettgebühr von 5 % (§ 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG, geändert durch BGBl. I Nr. 7/2025). Die Gebühr ist vom Anbieter geschuldet, nicht vom Spieler – das ist die steuerliche Seite. Die praktische Seite sieht anders aus, weil jeder Anbieter selbst entscheidet, wie er die 5 % weiterreicht.

Drei Modelle sind am Markt. Modell eins: Der Anbieter trägt die Gebühr selbst, der Spieler sieht keine Abzüge. Modell zwei: Der Anbieter zieht die Gebühr vom Gewinn ab – bei einem Gewinn von 100 € werden 5 € abgezogen, der Spieler erhält 95 €. Modell drei: Der Anbieter baut die Gebühr in die Quoten ein – die Quote sinkt um den Faktor (1 − 0,05), bei einer fairen Quote von 2,00 ergibt das eine angebotene Quote von etwa 1,90.

Welches Modell ein Anbieter wählt, steht in den AGB. tipp3 etwa gibt an, bei verlorenen Wetten die Gebühr selbst zu tragen und bei gewonnenen Wetten 5 % vom Gewinn abzuziehen – das ist Modell zwei. Bei anderen Anbietern ist die Regelung weniger transparent, die Gebühr steckt implizit in der Quote.

Für den Spieler heißt das: Eine faire Quote von 2,00 wird durch die Wettgebühr zu einer effektiven Quote von etwa 1,90. Bei einem Einsatz von 10 € sinkt der potenzielle Gewinn von 10 € auf 9,50 € – ein Unterschied von 5 %, der sich über viele Wetten summiert. Die Wettgebühr ist kein Argument gegen das Wetten, aber ein Faktor, der in jede Kalkulation gehört.

Der Bundesfinanz­gerichtshof hat mit Erkenntnis vom 12. Mai 2026 (RV/7100519/2026) die Beschwerde eines Buchmachers gegen die 5 %-Regelung abgewiesen. Damit ist die Höhe der Gebühr höchst­gerichtlich bestätigt. Die Frage, ob und wie der Anbieter sie weitergibt, bleibt seine unternehmerische Entscheidung.

Häufige Fragen zu neuen Wettanbietern in Österreich

Ab wann gilt ein Wettanbieter als neu, und wie lässt sich prüfen, wer ihn betreibt?

Ein Wettanbieter gilt als neu, wenn er innerhalb der letzten ein bis zwei Jahre erstmals in Österreich aufgetreten ist – sei es als Markteintritt, als Umbenennung oder als neuer Online-Auftritt. Die Prüfung beginnt im Impressum: Dort nennt der Anbieter die Rechts­form des Betreibers, die Firmen­nummer und die zuständige Aufsicht. Wer keine österreichische Bewilligung nennt, fällt nicht unter die österreichischen Landes­gesetze, auch wenn die Marke hier erreichbar ist.

Welche Bewilligung braucht ein neuer Anbieter für Kunden in Österreich, und reicht eine Malta-Lizenz?

Eine österreichische Bewilligung wird von der zuständigen Landes­regierung erteilt und gilt nur für das jeweilige Bundesland. Die Malta-Lizenz (MGA) ist im EU-Raum anerkannt, ersetzt aber keine österreichische Bewilligung. Beide Lizenzen stehen nebeneinander: Wer in Österreich Sportwetten anbietet, braucht eine Land-Bewilligung; wer sie nicht hat, fällt nicht unter die österreichischen Schutz­regeln.

Woran ist zu erkennen, ob ein neuer Anbieter die Wettgebühr von 5 % selbst trägt oder weitergibt?

Die Antwort steht in den AGB. Der Anbieter kann die Gebühr vom Gewinn abziehen, in die Quoten einbauen oder selbst tragen. Wer die genaue Methode prüft, sieht in den Hilfeseiten oder im Kleingedruckten nach. Eine bezahlte Wettgebühr ist kein Beleg für eine österreichische Bewilligung – sie ist eine eigene steuerliche Pflicht.

Welche Umsatz­bedingungen und Mindest­quoten sind bei Willkommens­angeboten neuer Anbieter zu beachten?

Üblich sind 5- bis 10-fache Umsetzung des Bonus (oder Bonus plus Einzahlung), Mindest­quoten zwischen 1,50 und 2,00 und Fristen von 7 bis 30 Tagen. Bei Gratiswetten zählt der Einsatz nicht zum Gewinn – eine 10-€-Gratiswette zu Quote 3,00 bringt 20 € zurück, nicht 30 €. Wer die Bedingungen vor der Anmeldung liest, vergleicht Angebote auf derselben Grundlage.

Wo lässt sich bei neuen Anbietern eine Selbstsperre beantragen, und gilt sie bei anderen Marken mit?

Die Selbstsperre wird im Kundenkonto beantragt, bei manchen Anbietern auch schriftlich. Sie gilt nur beim jeweiligen Anbieter – ein zentrales Sperr­register für Sportwetten existiert in Österreich nicht. Wer sich bei mehreren Anbietern sperren will, muss jeden einzeln sperren. Die Plattform Playsponsible.at hilft beim Auffinden der Sperr­verfahren.

Welche Zahlungs­methoden und Auszahlungs­zeiten sind bei neuen Wettanbietern zu prüfen?

Geprüft werden Ein- und Auszahlungs­methoden (E-Wallet, Kreditkarte, Bank­überweisung), Mindest- und Höchst­beträge, Gebühren und Bearbeitungs­dauer. E-Wallets zahlen meist innerhalb von 24 Stunden, Kreditkarten in 1 bis 5 Werktagen, Bank­überweisungen in 1 bis 3 Werktagen. Die erste Auszahlung dauert oft länger, weil die Identitäts­prüfung läuft.

Inhalt erstellt vom Team «Dartswetten online»